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Scheckprozess

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bes. Art des Urkundenprozesses zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Scheck (§ 605a ZPO).

    Besonderheiten: Entsprechend denen des Wechselprozesses, u.a. hinsichtlich Abkürzung der Einlassungsfrist, Begrenzung der Beweismittel, Zuständigkeit.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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