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Revision von Schein-Einzelkosten vom 05.06.2009 - 13:09
Schein-Einzelkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der Vollkostenrechnung als Einzelkosten erfasste und verrechnete Kosten, die sich bei exakterer Analyse der Zurechenbarkeit (Identitätsprinzip) als Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) erweisen, z.B. Fertigungslöhne. Meist sind nur die Mengenkomponenten direkt erfasst; die Entgelte jedoch nicht zurechenbar.
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