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Schiedsspruch
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I. Bürgerliches Recht:
Entscheidung eines Schiedsgerichts im Schiedsgerichtsverfahren. Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO).
II. Arbeitsrecht:
Schiedsspruch nach Scheitern der Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrags und zur Vermeidung eines Arbeitskampfs.
Vgl. auch Schlichtung.
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