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Schiedsspruch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Bürgerliches Recht:

    Entscheidung eines Schiedsgerichts im Schiedsgerichtsverfahren. Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO).

    II. Arbeitsrecht:

    Schiedsspruch nach Scheitern der Verhandlungen zum Abschluss eines Tarifvertrags und zur Vermeidung eines Arbeitskampfs.

    Vgl. auch Schlichtung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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