Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Schöffengericht vom 01.04.2010 - 08:15
Schöffengericht
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
§§ 28 ff. GVG: Mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) besetztes, beim Amtsgericht gebildetes Gericht zur Aburteilung bestimmter Straftaten (zur Zuständigkeit vgl. Strafprozess).
Unter bestimmten Voraussetzungen (§ 29 II S. 1 GVG) kann ein weiterer Berufsrichter hinzutreten (erweitertes Schöffengericht).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon