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Revision von Schuldversprechen vom 28.02.2013 - 15:11
Schuldversprechen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, durch den eine Leistung unabhängig von einem bestimmten Schuldgrund (z.B. Kauf, Darlehen) versprochen wird. Erklärung des Schuldners bedarf i.d.R. der Schriftform.
Vgl. auch Schuldanerkenntnis, abstraktes Schuldversprechen.
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