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Schuldversprechen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertrag, durch den eine Leistung unabhängig von einem bestimmten Schuldgrund (z.B. Kauf, Darlehen) versprochen wird. Erklärung des Schuldners bedarf i.d.R. der Schriftform.

    Vgl. auch Schuldanerkenntnis, abstraktes Schuldversprechen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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