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Selbstbedienungswarenhaus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    SB-Warenhaus. 1. Begriff: Betriebsform des Einzelhandels. Angebot eines breiten Sortiments an Nahrungs- und Genussmitteln sowie eines warenhausähnlichen Sortiments an Non-Food-Artikeln auf einer Verkaufsfläche von 5.000 m2 und mehr in Selbstbedienung.

    2. Besonderheiten: Das Warenangebot erfolgt zumeist in eingeschossigen, einfach ausgestatteten Gebäuden, wegen des hohen Platzbedarfs an verkehrsgünstigen Stadtrandlagen, zusammen mit weiträumigen Parkplätzen. Weit gehender Verzicht auf Serviceleistungen; Verbesserung der Kaufatmosphäre durch weitere funktionelle Angebote: Tankstellen mit Billigbenzin, Express-Reinigung, Schlüssel- und Schuh-Dienst, Konzessionäre für Blumen, Zeitungen, Zeitschriften, Tabakwaren, Imbissstuben, Cafés oder Selbstbedienungsrestaurants. Steigerung der Attraktivität regelmäßig durch äußerst preisgünstige Sonderangebote sowie attraktive Aktionen (Musikkapellen, Ballonfahrten, Schlacht-, Wein-, Kinderfeste u.a.).

    3. Vorteile der Selbstbedienungswarenhäuser gegenüber anderen Betriebsformen des Einzelhandels sind umfangreichere Sortimente, niedrigere Preise und bequemere Parkmöglichkeiten. Entschließen sich Verbraucher zu Großeinkäufen im Selbstbedienungswarenhaus, so wird naturgemäß auch Kaufkraft von Fachgeschäften aller Art, aber auch von Supermärkten und dem Nahrungsmittelhandwerk abgezogen.

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