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Senioritätsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Personalwirtschaft:

    Grundsatz für den betrieblichen Aufstieg, wonach dieser nur dem jeweils Dienstältesten bzw. dem Ältesten an Lebensjahren zustehen. In Japan bis in die jüngste Vergangenheit durchgängig für alle Hierarchieebenen praktiziert. Im nordamerikanischen und zentraleuropäischen Raum ist das Senioritätsprinzip nur in bestimmten Berufsgruppen oder auf bestimmten Hierarchieebenen üblich.

    II. Umwelt- und Ressourcenökonomik:

    Umweltzertifikat.

    III. Arbeitsmarktökonomik:

    1. Begriff:  Mit zunehmender Beschäftigungsdauer steigende Anrechte bzw. Anwartschaften.

    2. Die Senioritätsregel besagt, dass Beschäftigten mit zunehmender Betriebszugehörigkeitsdauer und damit mit zunehmendem Lebensalter Privilegien und steigende Leistungen zuteil werden. Die Vergünstigungen können vielfältig sein: höhere Löhne, Erwerb betrieblicher Zusatzleistungen (Fringe Benefits), bevorzugte Berücksichtigung bei Weiterbildungsmaßnahmen, Beförderungen und Aufstiegen etc.

    Vgl. auch Senioritätsentlohnung.

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