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Separatismus in der EU

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nicht neu aber immer eine drohende Gefahr für den Zusammenhalt der Europäischen Union (EU), vgl. Krise der Europäischen Union. Flammte im Herbst 2017 durch die Bestrebungen der separatistischen Regionalregierung in Katalonien auf, eine Abspaltung von Spanien voranzutreiben. Am 27.10.2017 stimmte das katalanische Parlament mit 70 zu 10 Stimmen für eine Unabhängigkeit. Die Krise mündete in der Absetzung der katalanischen Regionalregierung am 28.10.2017 durch die Anwendung des Art. 155 der spanischen Verfassung. Die Zentralregierung in Madrid hat dadurch die Regierungsgeschäfte in Barcelona übernommen und ordnete Neuwahlen für den 21.12.2017 an. Separatistische Bestrebungen gibt es auch in Frankreich (Baskenland, Korsika), Italien (Südtirol, Lombardei, Veneto), Belgien (Flamen), dem UK (Schottland mit erfolgloser Volksabstimmung am 18.9.2014, und Forderungen für eine neue Volksabstimmung, vgl. Brexit) und anderen Mitgliedstaaten. Die EU als Union von Nationalstaaten betrachtet diese Bedrohung jeweils als innerstaatliche Angelegenheit eines Mitgliedstaats und mischt sich nicht ein. Im Fall einer Abspaltung ist der neue Staat nicht mehr Mitglied der EU. Eine Aufnahme in die EU erscheit nicht wahrscheinlich, weil alle anderen Mitgliedstaaten zustimmen müssten und selbst Abspaltungen befürchten. Eine andere Situation könnte sich im Falle des Brexit für Schottland ergeben, da die Schotten gegen ihren Willen zum Austritt aus der EU gezwungen würden, und als eigenständige Nation den Beitritt beantragen könnten. Das UK wäre dann kein Mitgliedstaat mehr und könnte eine Aufnahme nicht verhindern, sicher wäre allerdings eine Aufnahme in die EU nicht und der Aufnahmeprozess würde Jahre dauern.

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