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Single Euro Payments Area (SEPA)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff und Dimension: Abkürzung für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum), in dem alle Euro-Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Mit SEPA wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsdiensten können mit SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto ineinheitlichen Verfahren (SEPA-Überweisungs-, SEPA-Lastschriftverfahren) ebenso einfach, effizient und sicher vornehmen wie früher auf nationaler Ebene. SEPA betrifft jedes Kreditinstitut und jeden Kontoinhaber, ganz gleich ob Privatperson, Wirtschaftsunternehmen oder Verein. Der SEPA-Raum besteht aus den 28 EU-Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz, Monaco, Saint Pierre, Miquelon, San Marino und den britischen Inseln Guernsey, Jersey und Isle of Man.
2. Zielsetzungen: Mit der Einführung des Euro als gemeinsamer Währung im Jahr 1999 und der Eurobanknoten und -münzen im Jahr 2002 wurden bereits wichtige Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt. Die Einwohner des Euroraums können seitdem Barzahlungen im gesamten Eurowährungsgebiet ebenso einfach durchführen wie zuvor mit der nationalen Währung im eigenen Land. Die Einführung des Euro führte jedoch noch nicht zur Verwirklichung eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr. Die Zahlungsverkehrsmärkte in Europa waren stark fragmentiert. So verfügte jedes Land über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern-Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Des Weiteren waren die einzelnen Zahlungsverfahren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. So bestanden bspw. deutliche Unterschiede zwischen dem dt. und dem franz. Lastschriftverfahren. Mit SEPA wurde die Währungsunion für den Binnenmarkt abgeschlossen. Die traditionellen Strukturen der alten nationalen Zahlungsverkehrsmärkte wurden aufgebrochen. Nun gibt es in Europa einheitliche Verfahren und Standards, sodass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wurde zugunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft also nicht nur den grenzüberschreitenden Eurozahlungsverkehr, sondern führte zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte.
3. Beteiligte: Im Jahr 2002 erklärte das europäische Kreditgewerbe in einem "Weißbuch" seine Absicht, einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa zu schaffen. Zur Steuerung dieser Aktivitäten wurde ebenfalls im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council (EPC)) gegründet. Der EPC entwickelte die gemeinsamen europäischen Regeln für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Auf nationaler Ebene begleitet das dt. Kreditgewerbe im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) unter Mitwirkung der Deutschen Bundesbank die Arbeiten. Die Deutsche Bundesbank und die übrigen Zentralbanken des Eurosystems fördern den SEPA-Prozess und begleiten die Arbeiten des Kreditgewerbes aktiv im Rahmen ihrer politischen "Katalysator"-Funktion. Die Bundesbank fungiert als Bindeglied zwischen dt. Kreditgewerbe und Eurosystem. Um die reibungslose Einführung von SEPA in Deutschland zu erleichtern, hatte die Deutsche Bundesbank zusammen mit dem Bundesministerium der Finanzen den SEPA-Rat ins Leben gerufen, in dem sowohl die Anbieterseite (v.a. die Deutsche Kreditwirtschaft) als auch die Nachfrager (u.a. Unternehmen, Handel, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie öffentliche Verwaltungen) vertreten waren. Nach erfolgter SEPA-Migration wurde der deutsche SEPA-Rat durch das Forum Zahlungsverkehr unter Leitung der Deutschen Bundesbank abgelöst. Das Forum orientiert sich an dem Euro Retail Payments Board (ERPB) und dient als nationale Plattform für den offenen Austausch vor allem bei strategischer Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland
4. Zeitplanung: Am 28.1.2008 wurde die SEPA-Überweisung und am 2.11.2009 die SEPA-Lastschrift eingeführt. Ursprünglich sollten sich die SEPA-Verfahren im Wege eines marktgetriebenen Prozesses etablieren. Gleichwohl dominierten in fast allen Euro-Ländern die gewohnten nationalen Verfahren. Um einen ineffizienten Parallelbetrieb alter und neuer Zahlverfahren zu vermeiden, war daher ein Auslauftermin für die nationalen Verfahren notwendig. Da sich die an SEPA beteiligten Zahlungsdienstleister untereinander nicht auf einen verbindlichen Auslauftermin einigen konnten, sah sich der europäische Gesetzgeber genötigt, diesen per Verordnung zu erlassen. Mit der am 31.3.2012 in Kraft getretenen SEPA-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009) hat der europäische Gesetzgeber einen gemeinsamen Auslauftermin festgelegt. Dieser galt sowohl für Unternehmen, öffentliche Verwaltungen, Vereine als auch für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Ab Februar 2014 müssen die in den Euro-Ländern angebotenen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften grundsätzlich die in der SEPA-Verordnung definierten Anforderungen erfüllen und damit auf einer europaweit einheitlichen Basis stehen. Befürchtungen, dass zum 1. Februar 2014 nicht alle Beteiligten die SEPA-Migration problemlos vollziehen können und es dadurch zu Problemen im Zahlungsverkehr kommen könnte, veranlassten den europäischen Gesetzgeber zur Verabschiedung der Verordnung Nr. 248/2014, mit der die nationalen Verfahren noch für eine Übergangszeit von einem halben Jahr bis zum 3. August 2014 erlaubt wurden. Diese technischen Anforderungen der SEPA-Verordnung erfüllten allein die SEPA-Verfahren. Der Auslauftermin für Mitglieder der Europäischen Union, die den Euro nicht als Landeswährung verwenden, war der 31.10.2016..
Vgl. auch EPC, Interbank Convention on Payments (ICP).
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