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soziale Alterssicherung der freien Berufe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Berufsständische Versorgungswerke: im Rahmen der sozialen Sicherung Sondersysteme der Pflichtversorgung der Angehörigen kammerfähiger freier Berufe.

    Personenkreis: Erfasst werden Ärzte (einschließlich Zahnärzte und Tierärzte), Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Steuerprüfer und vereidigte Buchprüfer. Mitglieder sind Selbstständige und Angestellte gleichermaßen, bei denen die Versorgungswerke die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen.

    Die ca. 80 berufsständischen Versorgungswerke haben das Ziel der Lebensstandardsicherung, die durch Beitragsbezogenheit und eine dynamische Rente erreicht werden soll. Die Versorgungswerke gewähren Rente für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene.

    2. Künstlersozialkasse: Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten; vgl. Künstlersozialkasse.

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