Direkt zum Inhalt

soziale Alterssicherung der freien Berufe

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Berufsständische Versorgungswerke: im Rahmen der sozialen Sicherung Sondersysteme der Pflichtversorgung der Angehörigen kammerfähiger freier Berufe.

    Personenkreis: Erfasst werden Ärzte (einschließlich Zahnärzte und Tierärzte), Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Steuerprüfer und vereidigte Buchprüfer. Mitglieder sind Selbstständige und Angestellte gleichermaßen, bei denen die Versorgungswerke die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen.

    Die 89 berufsständischen Versorgungswerke mit rund 950.000 Mitgliedern (Stand: 2016) haben das Ziel der Lebensstandardsicherung, die durch Beitragsbezogenheit und eine dynamische Rente erreicht werden soll. Die Versorgungswerke gewähren Rente für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene.

    2. Künstlersozialkasse: Pflichtversicherung für Künstler und Publizisten; vgl. Künstlersozialkasse.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com