Beitragsbezogenheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Beitragsbezogenheit der Leistungen des Arbeitslosengeldes I (Arbeitslosenversicherung) und der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an ihre Empfänger ergibt sich aus der Lohnbezogenheit dieser Leistungen, da die Beitragszahlungen auf einem für alle Versicherten geltenden einheitlichen, proportionalen Beitragssatz beruhen. Änderungen der Beitragssätze haben allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der jeweiligen Leistungsansprüche.
Beitragsbezogenheit ist ein Instrument der Beitragsäquivalenz (Äquivalenzprinzip), des Versicherungsprinzips und der Leistungsgerechtigkeit (Verteilungsgerechtigkeit).
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