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Sozialleistungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    soziale Leistungen des Staates bzw. öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

    Zu den Sozialleistungen gehören: Die im Prinzip aus dem Sozialsystem des Deutschen Reiches übernommene öffentliche Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung); Kriegs- und Kriegsfolgeleistungen (Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich); Sozialhilfe, Fürsorgeerziehung und Jugendhilfe; Kindergeld; Unterhaltsvorschuss; Erziehungsgeld etc. – Sozialleistungen sind Gegenstand der amtlichen Sozialstatistik.

    Vgl. auch soziale Sicherung.

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