Direkt zum Inhalt

Sozialstaat

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neben den Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates eine für alle Staatsgewalten rechtsverbindliche Grundentscheidung des Grundgesetzes (Art. 20 I). Hierdurch wird in erster Linie der Gesetzgeber zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit (Abbau sozialer Ungleichheit, Schutz der sozial Schwachen; vgl. Sozialhilfe) und sozialer Sicherheit (soziale Sicherungssysteme; vgl. soziale Sicherung, Sozialversicherung) verpflichtet. Dabei steht ihm ein regelmäßig weiter Gestaltungsspielraum zu, so dass konkrete Handlungspflichten oder subjektive Rechte aus dem Prinzip des Sozialstaates regelmäßig nicht abgeleitet werden können.

    Vgl. auch Sozialpolitik, Sozialpolitik als Reform des Sozialstaats.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com