Direkt zum Inhalt

Spezialisierungskartell

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kartell mit dem Ziel der Konzentration der beteiligten Unternehmen auf eine bestimmte Produktion bzw. auf die Erbringung bestimmter Dienstleistungen zu Rationalisierungszwecken. Die beteiligten Unternehmen gehen dabei arbeitsteilig vor, d.h. die Gesamtheit der Unternehmen behält ihr bisheriges Leistungsprogramm bei. Nach der „GVO über die Anwendung von Art. 81 III EGV auf Gruppen von Spezialisierungsvereinbarungen“ sind Spezialisierungskartelle vom Verbot des Art. 81 I EGV und § 1 GWB freigestellt, wenn der gemeinsame Marktanteil der Beteiligten 20 Prozent nicht überschreitet und die Spezialisierungsvereinbarung keine Kernbeschränkung des Wettbewerbs beinhaltet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com