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stille Reserve

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Rechnungswesen: stille Rücklagen.

    2. Beschäftigungs-/Konjunktur-/Arbeitsmarktpolitik: Teil des Erwerbspersonenpotenzials; zur Stillen Reserve gehören v.a.:
    (1) Personen, die beschäftigungslos sind und Arbeit suchen, ohne bei den Agenturen für Arbeit als Arbeitslose registriert zu sein,
    (2) Personen, die bei ungünstiger Arbeitsmarktlage die Arbeitssuche entmutigt aufgegeben haben, bei günstiger Arbeitsmarktlage aber Arbeitsplätze nachfragen würden,
    (3) Personen in Warteschleifen des Bildungs- und Ausbildungssystems oder in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und
    (4) Personen, die aus Arbeitsmarktgründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.
    (1) und
    (2) stellen die Stille Reserve im engeren Sinne dar,
    (3) und
    (4) bilden die Stille Reserve in arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen. Die gesamte Stille Reserve wird aufgrund unterschiedlicher Messverfahren auf zwischen 1,5 und 1,8 Mio. Personen geschätzt.

    Vgl. auch Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenquote.

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