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Stille Reserve

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Rechnungswesen: stille Rücklagen.

    2. Beschäftigungs-/Konjunktur-/Arbeitsmarktpolitik: Teil des Erwerbspersonenpotenzials; zur stillen Reserve gehören v.a.:

    (1) Personen, die beschäftigungslos sowie verfügbar sind und Arbeit suchen, ohne bei den Agenturen für Arbeit (Agentur für Arbeit) oder einem kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II als Arbeitslose registriert zu sein,

    (2) Personen, die wegen ungünstiger Arbeitsmarktlage die Arbeitssuche entmutigt aufgegeben haben, bei günstiger Arbeitsmarktlage aber Arbeitsplätze nachfragen würden,

    (3) Personen in Warteschleifen des Bildungs- und Ausbildungssystems oder in arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen (Arbeitsmarktpolitik) und

    (4) Personen, die aus Arbeitsmarktgründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind (Frühverrentung).

    (1) und (2) stellen die stille Reserve im engeren Sinne dar, (3) und (4) bilden die stille Reserve in arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen.
    -Die gesamte stille Reserve wird  auf 1,4 bis 1,8 Mio. Personen geschätzt, wobei zu beachten ist, dass aufgrund unterschiedlicher Messverfahren und der Abhängigkeit vom Konjunkturverlauf die Angabe valider Daten schwierig ist. Insbesondere nach der deutschen Wiedervereinigung lag der Umfang aufgrund der spezifischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den neuen Bundesländern z.T. deutlich höher (vgl. auch Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenquote). Die offizielle Arbeitsmarktstatistik unterschätzt also systematisch den Gesamtumfang der Unterbeschäftigung. Auch unter fiskalpolitischen Gesichtspunkten ist zu beachten, dass mögliche Beiträge zur Produktion nicht geleistet und Arbeitseinkommen nicht erzielt werden.

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