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Surrogation
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das, was als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Gegenstandes erworben wird, z.B. Entschädigungsforderungen, u.U. auch Austauschstücke etc. Ob und inwieweit das Surrogat im Verhältnis zu einem Dritten an die Stelle der zerstörten Sache etc. tritt, hängt von der Art der Rechtsverhältnisse ab.
Vgl. auch Unmöglichkeit, Schadenersatz, gegenseitige Verträge.
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