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Surrogation

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ersetzung eines zerstörten, beschädigten oder entzogenen Gegenstandes z.B. durch eine Entschädigungsforderung oder durch ein Austauschstück (Surrogat).

    2. Formen: a) schuldrechtliche Surrogation: Es besteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf das Surrogat. Beispiel: ungerechtfertigte Bereicherung (§ 818 I BGB).

    b) dingliche Surrogation: Das Surrogat tritt mit dinglicher Wirkung an die Stelle des ursprünglichen Gegenstandes. Beispiel: Erbschaftsanspruch (§ 2019 I BGB).

    Vgl. auch Unmöglichkeit, Schadensersatz, gegenseitige Verträge.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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