Surrogation
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Ersetzung eines zerstörten, beschädigten oder entzogenen Gegenstandes z.B. durch eine Entschädigungsforderung oder durch ein Austauschstück (Surrogat).
2. Formen: a) schuldrechtliche Surrogation: Es besteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf das Surrogat. Beispiel: ungerechtfertigte Bereicherung (§ 818 I BGB).
b) dingliche Surrogation: Das Surrogat tritt mit dinglicher Wirkung an die Stelle des ursprünglichen Gegenstandes.
Beispiel: Erbschaftsanspruch (§ 2019 I BGB).
Vgl. auch Unmöglichkeit, Schadensersatz, gegenseitige Verträge.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Bürgschaft
Darlehen
Erfüllungsort
Geschäftsfähigkeit
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gewerbebetrieb
Kaufvertrag
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Nichtigkeit
Rechtsfähigkeit
Verwandtschaft
Vorsatz
Willenserklärung
eingetragener Verein (e.V.)
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
ohne Gewähr
eingehend
Surrogation
ausgehend
eingehend
Surrogation
ausgehend