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Suspendierung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einseitige Dienstenthebung durch den Arbeitgeber ohne Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig in zwei Fallgestaltungen vor: Nach einer ordentlichen Kündigung (Kündigungsschutz) während der laufenden Kündigungsfrist oder vor  einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer für sie einen Grund gesetzt hat. Die Suspendierung ist nur zulässig, wenn die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Beschäftigungsanspruch) zu einer Gefährdung der Interessen des Arbeitgebers führt. Hält der Arbeitnehmer die Suspendierung für ungerechtfertigt, kann er auf Beschäftigung klagen, auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Während der Suspendierung ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Im Arbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber nicht allgemein das Recht zur Suspendierung vorbehalten, entsprechende Klauseln sind unwirksam (Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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