Direkt zum Inhalt

systembezogener Tatbestand

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem konkret bestehenden Wirtschaftssystem abhängig sind. Bes. gilt das erwerbswirtschaftliche Prinzip für eine Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft als charakteristisch, in einer Zentralverwaltungswirtschaft dagegen ein Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung.

    Gegensatz: Systemindifferenter Tatbestand.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com