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systembezogener Tatbestand

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem konkret bestehenden Wirtschaftssystem abhängig sind. Bes. gilt das erwerbswirtschaftliche Prinzip für eine Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft als charakteristisch, in einer Zentralverwaltungswirtschaft dagegen ein Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung.

    Gegensatz: systemindifferenter Tatbestand.

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