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Tagebuch

Geprüftes Wissen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Buchführung:

    Auch als Grundbuch, Memorial, Journal oder „Prima Nota” bezeichnet; Grundbuch der doppelten Buchführung, das die Betriebsvorfälle in chronologischer Reihenfolge und beschreibender Form aufnimmt und für die weitere Übertragung in das Sammelbuch bzw. Hauptbuch sammelt.

    Beispiel:

    2.6.2008 Ausgangsrechnung Nr. 57

    Forderungen1.190 Euro an Umsatzerlöse 1.000 Euro und Umsatzsteuer 190 Euro

    3.6.2008 Eingangsrechnung Nr. 105

    Warenkonto 2.000 Euro und Vorsteuer 380 Euro an Lieferanten 2.380 Euro

     

    II. Handelsrecht:

    Ein vom Handelsmakler zu führendes Buch, in das alle abgeschlossenen Geschäfte täglich nach der Zeitfolge einzutragen und täglich zu unterzeichnen sind (§ 100 I HGB), es kann auch elektronisch geführt werden. Das Tagebuch. ist kein Handelsbuch, jedoch gelten die Vorschriften über Einrichtung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (§ 100 II HGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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