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Tagebuch

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Buchführung
    2. Handelsrecht

    Buchführung

    auch als Grundbuch, Memorial, Journal oder „Prima Nota” bezeichnet; Grundbuch der doppelten Buchführung, das die Betriebsvorfälle in chronologischer Reihenfolge und beschreibender Form aufnimmt und für die weitere Übertragung in das Sammelbuch bzw. Hauptbuch sammelt.

    Beispiel:

    2.6.2008 Ausgangsrechnung Nr. 57

    Forderungen ... Euro an Umsatzerlöse ... Euro und Umsatzsteuer ... Euro

    3.6.2008 Eingangsrechnung Nr. 105

    Warenkonto ... Euro und Vorsteuer ... Euro an Lieferanten ... Euro

    Handelsrecht

    ein vom Handelsmakler zu führendes Buch, in das alle abgeschlossenen Geschäfte täglich nach der Zeitfolge einzutragen und täglich zu unterzeichnen sind (§ 100 I HGB), es kann auch elektronisch geführt werden. Das Tagebuch ist kein Handelsbuch, jedoch gelten die Vorschriften über Einrichtung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher (§ 100 II HGB).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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