Zitierfähige Version
- Revision von Tagesgeld vom 19.02.2018 - 16:00
- Revision von Tagesgeld vom 21.12.2017 - 16:50
- Revision von Tagesgeld vom 05.02.2013 - 17:48
- Revision von Tagesgeld vom 24.03.2010 - 15:57
- Revision von Tagesgeld vom 23.11.2009 - 11:17
- Revision von Tagesgeld vom 19.10.2009 - 09:51
- Revision von Tagesgeld vom 22.06.2009 - 16:22
- Revision von Tagesgeld vom 14.06.2008 - 12:48
Tagesgeld
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Bankbetriebslehre: übliche Kennzeichnung einer speziellen Form kurzfristiger Buchkredite, d.h. der verzinslichen Ausleihung von Zentralbankgeld unter Banken. Das Tagesgeld wird dabei der geldnehmenden Bank bis zum nächsten Tag zur Verfügung gestellt und ist dann zur Rückzahlung fällig. Varianten der Handelsform des Tagesgeldes sind „Tagesgeld bis auf Weiteres“ oder „tägliches Geld auf Abruf“. Hier verlängert sich die Kreditlaufzeit automatisch um weitere 24 Stunden, wenn nicht eine Kündigung in den ersten Handelsstunden des Tages stattfindet.
2. Geldpolitik: Mit Tagesgeld werden kurzfristige Bereitstellungen von Liquidität durch die Zentralbank an die Banken über deren Zentralbankguthaben charakterisiert. Über das Instrumentarium der Fazilitätenpolitik kann die Europäische Zentralbank (EZB) dabei die Obergrenze des Tagesgeldmarktsatzes (diese entspricht dem Satz der Spitzenfinanzierungsfazilität) und die Untergrenze (diese entspricht dem Satz der Einlagenfazilität) abstecken, und so die Verhältnisse am Geldmarkt beeinflussen.
Vgl. auch Geldpolitik, Leitzinsen, Europäisches System der Zentralbanken (ESZB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon