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Revision von Tarifpflicht vom 28.01.2010 - 16:26
Tarifpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tarifzwang, Tarifbindung; Verpflichtung von Verkehrsunternehmen (neben Betriebspflicht und Beförderungspflicht), Tarife aufzustellen, zu veröffentlichen und allgemein anzuwenden; grundsätzlich impliziert die Tarifpflicht auch das Prinzip der Tarifgleichheit im Raum. Eine Tarifpflicht bestimmt z.B. der § 12 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
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