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Revision von Tarifpflicht vom 05.05.2010 - 15:48
Tarifpflicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tarifzwang, Tarifbindung; Verpflichtung von Verkehrsunternehmen (neben Betriebspflicht und Beförderungspflicht), Tarife aufzustellen, zu veröffentlichen und allg. anzuwenden; grundsätzlich impliziert die Tarifpflicht auch das Prinzip der Tarifgleichheit im Raum. Eine Tarifpflicht bestimmt z.B. der § 12 II Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
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