Direkt zum Inhalt

Umlageverfahren

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Sozialversicherung
    2. Individualversicherung
    3. Kostenrechnung

    Verfahren zur Aufbringung von Mitteln, insbes. für Versicherungsleistungen, oder zur Aufteilung von Kosten.

    Sozialversicherung

    Nach dem Umlageverfahren werden die Einnahmen (Beiträge) so bemessen, dass sie die innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums, z.B. eines Jahres, anfallenden Ausgaben decken. Insofern können sich die Beiträge bzw. Beitragssätze von Periode zu Periode ändern.

    Von einigen Trägern der Unfallversicherung durch Einbeziehung der kapitalisierten Renten in qualifizierte Umlageverfahren verwandelt.

    Vgl. auch Beiträge, Generationenvertrag, Finanzierungsverfahren, Anwartschaftsdeckungsverfahren.

    Individualversicherung

    Finanzierungsverfahren.

    Kostenrechnung

    Innerbetriebliche Leistungsverrechnung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com