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Umsatzsteuervoranmeldung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Steuererklärung des umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers nach amtlichem Muster über die der Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände im Voranmeldungszeitraum (grundsätzlich Kalendervierteljahr bzw. regelmäßig Kalendermonat, § 18 UStG).
1. Frist: Spätestens zehn Tage nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums ist die Umsatzsteuervoranmeldung dem zuständigen Finanzamt einzureichen und die Umsatzsteuerzahllast zu entrichten, ggf. Dauerfristverlängerung.
2. Inhalt v.a.:
(1) steuerpflichtige Umsätze (einschließlich unentgeltliche Wertabgaben), getrennt nach Steuersätzen und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer;
(2) steuerfreie Umsätze mit und ohne Recht auf Vorsteuerabzug;
(3) abziehbare Vorsteuerbeträge (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) und Erwerbsteuer). Aus diesen Angaben hat der Unternehmer die Umsatzsteuerzahllast bzw. -erstattung selbst zu berechnen.
3. Besonderheiten: Werden Land- und Forstwirte nach Durchschnittsätzen (Vorsteuerabzug) besteuert, entfällt i.d.R. die Umsatzsteuervoranmeldung. Zur Umrechnung ausländischer Währungen vgl. ausländische Werte.
4. Umsatzsteuerveranlagung nach Ablauf eines Kalenderjahres: Umsatzsteuer.
5. Verfahren: Die Umsatzsteuervoranmeldung ist heutzutage im Regelfall auf elektronischem Wege abzugeben ("durch Datenfernübertragung", § 18 I UStG), die Abgabe in Papierform kann nur auf Antrag in Härtefällen erlaubt werden.
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