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Unionszollkodex

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Unionszollkodex (UZK, genauer Zollkodex der Europäischen Union, ist inhaltlich eine Neufassung des Modernisierten Zollkodex. Noch vor dessen vollständiger Anwendung hat die EU-Kommison am 20.2.2012 einen Vorschlag zur Neufassung vorgelegt, COM (2012) 64. 2. Hintergrund: 3 Gründe waren dafür entscheidend. a) Einmal hat sich gezeigt, dass bis zum Juni 2013, dem letzmöglichen Datum der Umsetzung des MZK nur wenige oder teilweise gar keine neuen IT-Systeme eingeführt werden können. b) Zum Zweiten ist die Europäische Kommission mit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon die Verpflichtung eingegangen, noch vor Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments Änderungen vorzuschlagen, um Basisrechtsakte in Bezug auf die Befugnisübertragung und die Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Einklang damit zu bringen. Gemäß Art. 290 und 291 AEUV werden die Durchführungsvorschriften des MZK in delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte unterteilt. Zudem wird der Zollkodex der Gemeinschaft in Zollkodex der EU umbenannt. c) Schließlich wurden geringfügige Rechtsanpassungen vorgenommen. 3.Zeitplan: Der UZK soll Mitte 2013 in Kraft treten und den MZK vollständig ersetzten. Bis 2015 sollen dann die Durchführungsregelungen fertig sein. Alsdann wird der aktuelle Zollkodex ersetzt werden. Für die IT-Umsetzung sind längere Übergangszeiten bis 2020 vorgesehen.

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