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Verbändevereinbarung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Regelungswerk zur Gestaltung von Vergütungen, Zugangsbedingungen zu Netzen o.Ä. zwischen den Verbänden der Energieunternehmen und den Verbänden der Industrie. Damit sollte eine staatliche Regulierung durch eine Konsensregelung der bes. betroffenen Gruppen vermieden werden. Bes. aktuell sind die Verbändevereinbarungen zur Ausgestaltung der Netzzugangsbedingungen für Strom und Erdgas. Durch EU-Vorgaben wurden diese ab 2004 durch eine staatliche Regulierung ersetzt. 07/2005 erließ der Gesetzgeber das „Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ und schuf die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“ (BNA), die weit reichende Kompetenzen bei der Netzaufsicht hat.

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