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Veredelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Begriff:

    Produktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form- und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere Weiterverarbeitung oder, bei Fertigerzeugnissen, für einen individuell verfeinerten Geschmack wirtschaftlich bedeutungsvoll sind.

    II. Umsatzsteuerrecht:

    Jede Bearbeitung oder Verarbeitung, die die Wesensart des Gegenstandes ändert.

    III. Außenwirtschaftsrecht:

    Lohnveredelung.

    IV. Zollrecht:

    Aktive und passive Veredelung

    Vgl. auch Veredelungsverkehr.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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