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Veredelung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Begriff
Produktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form- und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere Weiterverarbeitung oder, bei Fertigerzeugnissen, für einen individuell verfeinerten Geschmack wirtschaftlich bedeutungsvoll sind.
Umsatzsteuerrecht
Jede Bearbeitung oder Verarbeitung, die die Wesensart des Gegenstandes ändert.
Außenwirtschaftsrecht
Zollrecht
aktive und passive Veredelung.–
Vgl. auch Veredelungsverkehr.
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