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Veredelung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Umsatzsteuerrecht
    3. Außenwirtschaftsrecht
    4. Zollrecht

    Begriff

    Produktveredelung, bewirkt durch eine substanziell meist unerhebliche technische Veränderung, Form- und (oder) Qualitätsverbesserungen, die nicht zu einer eigentlichen Stoffumwandlung führen, die aber für eine zweckmäßigere Weiterverarbeitung oder, bei Fertigerzeugnissen, für einen individuell verfeinerten Geschmack wirtschaftlich bedeutungsvoll sind.

    Umsatzsteuerrecht

    Jede Bearbeitung oder Verarbeitung, die die Wesensart des Gegenstandes ändert.

    Außenwirtschaftsrecht

    Lohnveredelung.

    Zollrecht

    Besondere Zollverfahren der aktiven Veredelung und passiven Veredelung.

    Vgl. auch Veredelungsverkehr.

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