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Versendungsland

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Außenwirtschaftsrechts: fremdes Wirtschaftsgebiet, aus dem die Ware in das deutsche Wirtschaftsgebiet versendet wird, ohne dass diese in Durchfuhrländern Rechtsgeschäften oder Aufenthalten unterworfen ist, die über die normale Beförderung hinausgehen. Eine Legaldefinition fehlt in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Begriff ist dort mehrfach in Gebrauch (z.B. in § 21b II AWV, § 23 II AWV, § 27 II AWV, § 29 II AWV); zu unterscheiden sind Einkaufsland (§ 21b II AWV), Ursprungsland (Anlage Einfuhrliste zum AWG, Nr. 8).

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