Versendungsland
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Außenwirtschaftsrechts: fremdes Wirtschaftsgebiet (Ausland) aus dem die Ware in das deutsche Wirtschaftsgebiet (Inland) versendet wird, ohne dass diese in Durchfuhrländern Rechtsgeschäften oder Aufenthalten unterworfen ist, die über die normale Beförderung hinausgehen. Eine Legaldefinition fehlt im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Begriff ist dort mehrfach in Gebrauch (z. B. § 2 Nr. 12 AWG und in § 30 III AWV, § 32 I AWV, § 34 I Nr. 6 AWV, § 34 II Nr. 8 AWV, § 38 II AWV); zu unterscheiden sind Einkaufsland (§ 2 Nr. 12 AWG), Ursprungsland (§ 32 I AWV, § 34 I Nr. 11 AWV, § 34 II Nr. 11 AWV, § 38 II AWV).
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