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Versicherungsaufsicht (VA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine der drei Aufsichtssäulen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).

    Rechtsgrundlage: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

    Aufgabe: Ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten und v.a. die Sicherstellung, dass die Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen jederzeit erfüllbar sind. Die Versicherungsaufsicht gliedert sich ebenfalls in die Phasen Erlaubniserteilung und laufende Aufsicht. Durch die BaFin werden entsprechend dem föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland nur die in Deutschland tätigen privaten Versicherungsunternehmen, die wirtschaftlich von erheblicher Bedeutung sind und die öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsversicherer, die über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind beaufsichtigt. Die privatrechtlichen Versicherungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung und die nur in einem Bundesland tätigen öffentlich-rechtlichen Versicherer werden von den jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder beaufsichtigt.

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