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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Zwangsversteigerungsgesetz:

    Teil des Zwangsversteigerungsverfahrens, der sich an Versteigerungstermin mit Zuschlag anschließt und die Aufgabe hat, den erzielten Versteigerungserlös nach Abzug der Verfahrenskosten gemäß dem Teilungsplan zu verteilen (§§ 105 ff. ZVG).

    II. Außenwirtschaftsrecht:

    Verfahren zur Festlegung der Einfuhrquoten im Fall kontingentierter Einfuhr seitens der zuständigen Genehmigungsbehörden nach § 12 Außenwirtschaftsgesetz (AWG): a) Referenzverfahren (reines Referenzverfahren und Quotenreferenzverfahren); b) Verhältnisverfahren; c) Windhund-Verfahren (nur in Ausnahmefällen angewandt); d) Quotenversteigerungsverfahren (nicht üblich).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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