Referenzverfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren zur Festlegung von Einfuhrquoten bei kontingentierter Einfuhr (Verteilungsverfahren). Bei Referenzverfahren bilden früher getätigte Einfuhren (Referenzen) die Basis, auf der die Zuteilungsmenge berechnet wird.
Formen:
(1) Reines Referenzverfahren: anteilsmäßige Verteilung des Gesamtkontingents gemäß der nachgewiesenen Referenzen; neuen Importeuren wird häufig dadurch der Zugang zu bestimmten Waren erschwert.
(2) Quotenreferenzverfahren: Ein Teil des Gesamtkontingents (Grundkontingent) wird nach Köpfen (Zahl der Antragsteller) verteilt (Grund- bzw. Kopfquote), der Rest (Zusatzkontingent) gemäß der erbrachten Referenzen (Referenzquote). Endquote ist die Summe von Kopf- und Referenzquote.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit Dienstleistungen Direktinvestition Drittland Embargo Freihandelszone Kooperation Koordination Liquidität Migration Sanktion Sonderwirtschaftszone Subsidiarität Terms of Trade Volatilität Zahlungsbilanz Zoll internationale Arbeitsteilung nicht tarifäre Handelshemmnisse tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Referenzverfahren
ausgehend
eingehend
Referenzverfahren
ausgehend