Referenzverfahren
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren zur Festlegung von Einfuhrquoten bei kontingentierter Einfuhr (Verteilungsverfahren). Bei Referenzverfahren bilden früher getätigte Einfuhren (Referenzen) die Basis, auf der die Zuteilungsmenge berechnet wird.
Formen:
(1) Reines Referenzverfahren: anteilsmäßige Verteilung des Gesamtkontingents gemäß der nachgewiesenen Referenzen; neuen Importeuren wird häufig dadurch der Zugang zu bestimmten Waren erschwert.
(2) Quotenreferenzverfahren: Ein Teil des Gesamtkontingents (Grundkontingent) wird nach Köpfen (Zahl der Antragsteller) verteilt (Grund- bzw. Kopfquote), der Rest (Zusatzkontingent) gemäß der erbrachten Referenzen (Referenzquote). Endquote ist die Summe von Kopf- und Referenzquote.
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