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Verwaltungsprotektionismus
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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administrativer Protektionismus; Schutz inländischer Produzenten durch Behinderung der Einfuhr im Weg verwaltungsmäßiger Vorschriften, die auf eine Komplizierung des Verfahrens und Erhöhung der Kosten des Grenzübertritts der betreffenden Güter abstellen. Beispiele hierfür sind Öffnungszeiten von Zollstellen, zu benutzende Vordrucke, Abläufe bei der Zollabwicklung, etc. Dieser Verwaltungsprotektionismus ist z.T. nicht gesteuert und geplant. Innerhalb der EU bestehen in mittlerweile 27 Mitgliedstaaten nach 40 Jahren Zollunion noch große Unterschiede in der täglichen Praxis der Zollabwicklung bei der Einfuhr aus Drittländern.
Vgl. auch nicht tarifäre Handelshemmnisse.
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