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Verwaltungsprotektionismus

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    administrativer Protektionismus; Schutz inländischer Produzenten durch Behinderung der Einfuhr von Waren im Weg verwaltungsmäßiger Vorschriften, die auf eine Komplizierung des Verfahrens und Erhöhung der Kosten des Grenzübertritts der betreffenden Güter abstellen. Beispiele hierfür sind Öffnungszeiten von Zollstellen, zwingend zu benutzende Vordrucke oder IT-Verfahren, Abläufe bei der Zollabwicklung und sonstige Einfuhrabwicklung (z.B. Verfahren beim Grenzveterinär, Pflanzenschutzamt), Kosten und Gebühren, etc. Dieser Verwaltungsprotektionismus ist z.T. nicht gesteuert und geplant. Innerhalb der EU bestehen in mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten nach 40 Jahren Zollunion noch große Unterschiede in der täglichen Praxis der Zollabwicklung bei der Einfuhr aus Drittländern.

    Vgl. auch nicht tarifäre Handelshemmnisse.

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