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Volkseinkommen
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1. Begriff: In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Ausgangsgröße für die Darstellung der Einkommensverteilung. Das Volkseinkommen ist die Summe der Arbeitnehmerentgelte sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen, die Inländern (Institutionen und Personen, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland haben) zugeflossen sind.
Unterschieden werden in funktionaler Gliederung Arbeitnehmerentgelt sowie Unternehmens- und Vermögenseinkommen, in sektoraler Gliederung die entsprechenden Einkommen nach den Sektoren (private Haushalte, Unternehmen und Staat).
2. Berechnung: Das Volkseinkommen wird ermittelt durch Absetzen der Abschreibungen sowie der Produktions- und Importabgaben (vermindert um die Subventionen) vom Bruttonationaleinkommen (BNE). Die Unternehmens- und Vermögenseinkommen ergeben sich als Restgröße durch Abzug der Arbeitnehmerentgelte vom Volkseinkommen. Bei der sekundären Einkommensverteilung müssen insbes. die an den Staat geleisteten und von ihm empfangenen laufenden Transfers berücksichtigt werden. Resultat ist nach weiteren Korrekturen bei den privaten Haushalten deren verfügbares Einkommen, wobei zuvor die den anderen Sektoren zufließenden Teile des Volkseinkommens abgezogen wurden.
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