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Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 08.06.2009 - 11:33
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Vollbeendigung einer Gesellschaft
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Beendigung der nach Auflösung einer Handelsgesellschaft im Allgemeinen noch erforderlichen Abwicklung. Mit der Vollbeendigung endet die bis dahin noch fortbestehende Abwicklungsgesellschaft. Die Abwickler haben das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anzumelden (z.B. § 157 I HGB).
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