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Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 13.09.2010 - 15:11
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 19.02.2018 - 16:52
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- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 07.04.2010 - 09:41
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 08.06.2009 - 11:33
Vollbeendigung einer Gesellschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Beendigung der nach Auflösung einer Handelsgesellschaft i.Allg. noch erforderlichen Abwicklung. Mit der Vollbeendigung endet die bis dahin noch fortbestehende Abwicklungsgesellschaft. Die Abwickler haben das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anzumelden (z.B. § 157 I HGB).
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