Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 13.09.2010 - 15:11
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 07.04.2010 - 09:41
- Revision von Vollbeendigung einer Gesellschaft vom 08.06.2009 - 11:33
Vollbeendigung einer Gesellschaft
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für die Beendigung der nach Auflösung einer Handelsgesellschaft i.Allg. noch erforderlichen Abwicklung. Mit der Vollbeendigung endet die bis dahin noch fortbestehende Abwicklungsgesellschaft. Die Abwickler haben das Erlöschen der Firma zum Handelsregister anzumelden (z.B. § 157 I HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon