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Revision von Vortragsrecht vom 19.02.2018 - 17:04

Vortragsrecht

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    Recht des Urhebers, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen (§ 19 I UrhG).

    Vgl. auch Aufführungsrecht, öffentliche Wiedergabe.

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