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Wägungsschema

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    quantifiziert die Anteile, mit denen die Preisentwicklungen einzelner Güter eines Warenkorbs in die Berechnung eines Preisindex, speziell des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), eingehen. Es quantifiziert somit den Anteil, den bspw. Ausgaben für Lebensmittel oder Miete an den gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte haben. Um Verschiebungen der Ausgabenanteile, bspw. den kontinuierlichen Rückgang von Ausgaben für Nahrungsmittel bei gleichzeitigem Anstieg der Ausgaben für Wohnen, zu erfassen, wird das Wägungsschema regelmäßig, in der Regel alle fünf Jahre, aktualisiert. Hierfür werden vom Statistischen Bundesamt Höhe und Struktur der Ausgaben der privaten Haushalte aus den Ergebnissen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und der Statistik der laufenden Wirtschaftsrechnungen abgeleitet. Zusätzlich werden weitere Quellen, wie bspw. die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR), herangezogen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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