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Wertzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ad-Valorem-Zoll. 1. Begriff: Tarifäres Handelshemmnis, das auf Wertbasis, d.h. ad valorem, berechnet wird, d.h. in Prozent des Warenwertes. Beispiel: Der Drittlandszollsatz 10 Prozent bedeutet, dass zehn Prozent des Zollwertes als Zoll von den Zollbehörden der EU vereinnahmt werden.

    2. Beurteilung: a) Vorteile: Automatische Anpassung an die Preise und - im Gegensatz zu den spezifischen Zöllen - gerechtere Belastung teurer und billiger Waren.

    b) Nachteile: Wertzoll bietet einen schlechten Marktschutz, weil seine Wirkung in Zeiten von Absatzschwierigkeiten bei fallenden Preisen nachlässt, während sich bei Hochkonjunkturen der Zollschutz erhöht. Auch ist die Wertermittlung komplizierter als die Feststellung des Zollgewichts.

    3. Geltung: Der Gemeinsame Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) enthält, wie die Tarife der meisten Staaten, überwiegend Wertzoll. Etwa 90 Prozent der in der EU bestehenden Zollsätze sind Wertzollsätze (ad valorem).

    Vgl. auch Mengenzoll, spezifischer Zoll.

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